Vor vier einhalb Jahren habe ich meinen ersten Beitrag über die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten verfasst. Doch nun ist es an der Zeit diesen Beitrag etwas zu überarbeiten, denn mittlerweile sind die Inhalte nicht mehr aktuell.
Seit Beginn diesen Jahres ist die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten und der Beruf an sich nach langer Zeit endlich staatlich anerkannt. Dadurch haben sich einige Inhalte in der Ausbildung verändert. Damit Ihr auf dem aktuellen Stand seit, wenn Ihr Euch über die Ausbildung informiert, gibt es nun einen neuen Beitrag zu meinem Beruf.
Was bedeutet die Abkürzung OTA?
OTA ist eine Abkürzung und steht für den Beruf Operationstechnische Assistenz. In der Bevölkerung ist der Beruf besser bekannt unter OP-Pflegekraft, konkret OP-Schwester und OP-Pfleger.
Was ist der Unterschied zwischen einer OP-Pflegekraft und einem Operationstechnischen Assistenten?
Ganz kurz und knapp beantwortet: Die Ausbildungsdauer.
Die Ausbildung einer Fachkraft im Operationsdienst liegt mit der Gesamtdauer von circa fünfeinhalb Jahren deutlich höher, als die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten, welche lediglich drei Jahre beträgt. Die Voraussetzung für die Fachweiterbildung zum OP-Pfleger oder OP-Schwester sind eine erfolgreich absolvierte dreijährige Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung. Somit haben sie also schon einiges an Wissen durch diese Ausbildung. Eine weitere Voraussetzung ist eine Berufserfahrung von mindestens sechs Monaten. Die Fachweiterbildung an sich beträgt zwei Jahre, sodass man auf eine gesamte Ausbildungsdauer einer OP-Pflegekraft auf circa fünfeinhalb Jahren kommt.
Prinzipiell können Pflegekräfte derzeit aber auch noch ohne Fachweiterbildung im Operationsdienst tätig sein. Wie es in den kommenden Jahren aussieht bleibt spannend. Die Aufgaben im OP sind jedenfalls identisch, egal ob man examinierter Operationstechnischer Assistent, OP-Pflegekraft mit oder ohne Fachweiterbildung ist. Alle betreuen den Patienten, bereiten die Materialienen für Operation vor, assistieren, dokumentieren und vieles mehr.
Lediglich beim Gehalt können sich Unterschiede ergeben.
Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten ab dem 01.01.2022
Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und umfasst circa 4600 Stunden, die überwiegend praxisorientiert. Sie kann sowohl in Vollzeit, als auch in Teilzeit absolviert werden. Im Falle einer Teilzeit-Ausbildung darf die gesamte Ausbildungsdauer fünf Jahre nicht überschreiten.
Die 4600 Stunden teilen sich auf in mindestens 2500 Stunden praktische Ausbildungsinhalte und mindestens 2100 Stunden Theorie. Bisher waren die Ausbildungsinhalte in vier Lernbereiche gegliedert:
- Lernbereich I
Kernaufgaben der OTA - Lernbereich II
Spezielle Aufgaben der OTA - Lernbereich III
Ausbildungs- und Berufssituationen von OTA - Lernbereich IV
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
Mit der staatlichen Anerkennung und dem neuen Gesetz über die Ausbildung von OTA und ATA hat sich dies jedoch geändert. Die Bundesländer müssen sich an die im Gesetz festgehaltenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen halten, jedoch können dadurch die Rahmenlehrpläne von Bundesland zu Bundesland variieren.
Mit der staatlichen Anerkennung wurden die bisherigen Lernbereiche abgeschafft und sogenannte Kompetenzbereiche geschaffen. Diese lauten wie folgt:
- Kompetenzbereich 1
Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlich planen und strukturiert ausführen - Kompetenzbereich 2
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen - Kompetenzbereich 3
Interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln verantwortlich mitgestalten - Kompetenzbereich 4
Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit übernehmen ( lebenslanges Lernen), berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen - Kompetenzbereich 5
Das eigene Handeln an rechtlichen Vorgaben und Qualitätskriterien ausrichten - Kompetenzbereich 6
Mit Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und deren Bezugspersonen unter Berücksichtigung soziologischer, psychologischer, kognitiver, kultureller und ethischer Aspekte kommunizieren und interagieren - Kompetenzbereich 7
In lebensbedrohlichen Krisen- und Katastrophensituationen zielgerichtet handeln - Kompetenzbereich 8
Hygienische Arbeitsweisen umfassend beherrschen und beachten
Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung, die bereits im ersten Lehrjahr schon bei über 1000€ liegt. Sachbezüge können, falls notwendig und die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, zusätzlich bezogen werden.
Während der Ausbildung gibt es natürlich auch einige Klausuren und Prüfungen, die man absolvieren muss. So sind es neben den klassischen Klausuren auch Referate, Facharbeiten und auch praktische Prüfungen, die zur Abfrage des Lernstandes dienen sollen. Auch gibt es Zwischenprüfungen und natürlich auch Abschlussprüfungen in schriftlicher, mündlicher und selbstverständlich praktischer Form.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten
- Idealerweise seid Ihr bereits 18 Jahre alt, das vollendete 17. Lebensjahr reicht aber auch aus.
- Realschulabschluss, Abitur oder Hauptschulabschluss mit idealerweise einer vorab erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung im medizinischen Bereich. In anderen Bereichen ist dies aber auch möglich, nur sollte die Ausbildung mindestens 2 Jahre betragen.
- Gesundheitliche Eignung: hierfür benötigt Ihr als ein Attest vom Arzt.
- Aufgrund der Pandemie ist der Impfstatus gegen SARS-CoV-2 oder eine Immunität durch Erkrankung meist noch gefordert.
- Manche Arbeitgeber wünschen zudem eine Immunisierung gegen andere Erkrankungen wie beispielsweise Mumps, Masern oder Röteln.
- Ideal wäre es, wenn Ihr vorab ein mindestens zweiwöchiges Praktikum im OP absolviert habt; das möchten auch viele Ausbilder als Voraussetzung vorliegen haben
- Viele Kliniken möchten auch ein reines polizeiliches Führungszeugnis vorliegen haben
- Natürlich solltet Ihr auch persönliche Voraussetzungen erfüllen wie z.B. das Sehen von Blut oder die Fähigkeit die persönliche Distanz zwischen Beruf und Privatleben wahren zu können.
Bewerbungsverfahren
Weiterbildungsmöglichkeiten
Quellen:
Letzter Zugriff jeweils am 01.07.2022 um 22:12h
https://ata-ota.org/wp-content/uploads/2020/05/01-ATA-OTA-Gesetz.pdf
https://www.afg-heidelberg.de/ausbildung/operationstechnische/r-assistent/in-ota/
Hallo,
ich versuche gerade meine staatliche Anerkennung zu erhalten, was sich als schwierig herausstellt. Ich wohne und arbeite in Bayern und habe meine Ausbildung in Baden-Wüttemberg gemacht. Jetzt fühlt sich kein Bundesland zuständig. Für Hilfe und Tipps bin ich Dankbar. Wohin kann ich mich in Bayern und Baden-Wüttemberg noch wenden?