Die Staatliche Anerkennung für OTAs und ATAs ist endlich da! Was für wahnsinnig tolle Neuigkeiten, findet Ihr nicht auch?
Es war ein sehr langer Weg, doch nun nach ca. 30 Jahren in denen es den Beruf Operationstechnische/r Assistent/in und Anästhesietechnische/r Assistent/in gibt, sind beide Berufe seit dem Beginn dieses Jahres, also dem 01.01.2022 staatlich anerkannt. Alle die vor diesem Datum die Ausbildung begonnen oder bereits erfolgreich absolviert haben, müssen die staatliche Anerkennung nachträglich beantragen.
Dies gilt aber nur für Absolventen, die nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ausgebildet wurden. Diejenigen, auf die das leider nicht zutrifft, müssen sehr wahrscheinlich in eine Nachprüfung gehen um die staatliche Anerkennung zu erlangen.
Wer nach dem 01.01.2022 die Ausbildung zur OTA oder ATA beginnt, der schließt die Ausbildung automatisch als staatlich anerkannte/r Operationstechnische/r oder Anästhesietechnische/r Assistent ab.
Alles was Du zur staatlichen Anerkennung wissen musst, erkläre ich Dir jetzt hier in diesem Beitrag.
Was bringt mir die staatliche Anerkennung als OTA oder ATA?
Tatsächlich dürfen Jugendliche unter 18 Jahren offiziell nur staatlich anerkannte Ausbildungen absolvieren. Daher wäre es jetzt auch möglich bereits unter dem gefordertem Alter die Ausbildungen zu beginnen. Auch galt man bisher als ungelernt, wenn die Ausbildung vom Staat nicht als anerkannt gilt.
Wer staatliche Hilfen, wie beispielsweise Bafög oder ähnliche Sozialleistungen beantragen möchte, braucht ebenfalls die staatliche Anerkennung.
Ein weiterer Pluspunkt ist aber auch die Zulassung zu Umschulungen, Weiterbildungen oder auch Hochschulen.
Was ändert sich durch die staatliche Anerkennung?
Bisher konnten die medizinischen Berufsschulen die Ausbildung individuell gestalten. Ein Großteil hat sich jedoch an die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gehalten, wodurch die Inhalte realtiv ähnlich gehalten wurden.
Vereinfacht gesagt wird die Ausbildung nun wie ein zentrales Abitur, wonach die Auszubildenden die gleiche Stundenanzahl und Inhalte vermittelt bekommen sollen. Auch die Prüfungen werden nach einem ähnlichen Schema verlaufen.
Bis vor kurzem gab es nicht nur den Beruf Operationstechnische Assistenz, sondern auch Operationstechnische/r Angestellte/r. Durch die staatliche Anerkennung ist die Ausbildung des zuletzt genannten Berufes eingestellt worden, damit es eine einheitliche Bezeichnung für den Beruf gibt. Operationstechnische Angestellte wurden in Schleswig-Holstein bereits staatlich anerkannt ausgebildet. Es gibt auch noch die MTA-O, also Medizinisch-technische Assistenten im Operationsdienst. Wie es mit diesem Ausbildungsberuf nach der staatlichen Anerkennung aussieht habe ich bisher leider noch nichts finden können.
Des Weiteren wurde die Zeit der Praxisanleitung auf mindestens 15% der Dauer des gegenwärtigen Praxiseinsatzes des Auszubildenden gesetzt. Bis 2028 gibt es jedoch noch die Regelung, dass es auch weniger als 15%, aber wenigstens 10% sein müssen. Wie die Umsetzung von Theorie und Praxis wirklich stattfindet bleibt spannend. Aber zumindest ist auch hier ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung vorgenommen worden.
Bisher durften auch Berufsschulen Operationstechnische und Anästhesietechnische Assistenten ausbilden, die weder staatlich anerkannt, noch staatlich genehmigt oder generell staatlich waren. Dies ist mit dem neuen Gesetzt ebenfalls nicht mehr möglich.
Ausbildungsinhalte
Die Stundenzahl für Theorie und Praxis hat sich durch das neue Gesetz ebenfalls verändert. So hatte man früher ca. 1600 Stunden in der Theorie und mindestens 3000 Stunden in der Praxis. Seit neustem sind mindestens 2100 Stunden theoretischen Unterricht zu absolvieren und nur noch ca. 2500 Stunden in der Praxis. Dies gilt sowohl für die Ausbildung von OTAs, als auch ATAs.
Bisher konnten Bereitschaftsdienste oder Nachtarbeit im OP auf freiwilliger Basis erfolgen. Mit dem neuen Gesetz sind ab dem zweiten Ausbildungsjahr mindestens 80, höchstens 120 Stunden im Dienst zu absolvieren. Natürlich in Begleitung vom examinierten Personal und als zusätzliche Person. Wer jedoch unter das Jugendschutzgesetz fällt, also unter 18 ist, für den entfällt diese Vorschrift. Gegebenenfalls muss dieser für den Zeitraum, in dem der Auszubildende volljährig ist, die Stunden anteilig absolvieren.
Abschlussprüfung
Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung setzt sich aus drei Klausuren zusammen:
- „Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlich planen und strukturiert ausführen“
- „Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen“
- „Das eigene Handeln an rechtlichen Vorgaben und Qualitätskriterien ausrichten“, sowie „Hygienische Arbeitsweisen umfassend beherrschen und beachten“
Je Klausur hat man 120 Minuten und sie finden an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt.
In der mündlichen Prüfung können die Auszubildenden einzeln oder zu zweit geprüft werden. Die Inhalte sind folgende:
- „Interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln verantwortlich mitgestalten“
- „Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit übernehmen (lebenslanges Lernen),
berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliches Selbstverständnis bewältigen“ - „Mit Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und deren Bezugspersonen unter Berücksichtigung soziologischer, psychologischer, kognitiver, kultureller und ethischer Aspekte kommunizieren und interagieren“
Für die mündliche Prüfung stehen einem 30-45 Minuten zu, zuzüglich einer Vorbereitungszeit.
In der praktischen Prüfungen müssen Anästhesietechnische Assistenten eine Narkose vorbereiten, einleiten, intraoperativ betreuen und auch nachbereiten. Bei der Operationstechnischnischen Assistenz steht das Instrumentieren im Fokus. Sie müssen den Eingriff allerdings auch vor- und nachbereiten.
Vor der eigentlichen praktischen Prüfung müssen beide Ausbildungsberufe jedoch eine schriftliche Ausabreitung zur geplanten Narkose und Operation unter Aufsicht erstellen, sowie den jeweiligen Fall vorstellen. Nach der eigentlichen praktischen Prüfung findet auch noch ein Reflexionsgespräch mit den Prüfern statt.
Für die Ausarbeitung stehen einem 90 Minuten zur Verfügung. Die Vorstellung des Falls, sowie das Reflexionsgespräch dürfen maximal 20 Minuten in Anspruch nehmen. Allerdings ist das Reflexionsgespräch in die praktische Prüfungsdauer von mindestens fünf, höchstens sechs Stunden bereits mit einkalkuliert.
Abschlussnote
Die schriftliche Abschlussnote setzt sich zu jeweils 25% aus den drei schriftlichen Abschlussklausuren zusammen, sowie zu 25% aus den vorherigen schriftlichen Leistungen.
Zu 75% setzt sich die mündliche Abschlussnote aus der Abschlussprüfung zusammen, sowie zu 25% aus den vorherigen mündlichen Leistungen.
Die praktische Abschlussnote setzt sich wie die zuvor erwähnte mündliche Note zusammen: 75% aus der praktischen Abschlussprüfung, sowie 25% der Note aus den bereits erbrachten praktischen Prüfungen.
Die Gesamtabschlussnote setzt sich demnach aus den drei Benotungen der Abschlussprüfungskomponenten zusammen.
Die staatliche Anerkennung nachträglich beantragen – so gehts!
Um die staatliche Anerkennung nachträglich zu beantragen, musst Du das Regierungspräsidium oder das Landesamt für Gesundheit und Soziales in dem Bundesland, in dem Du derzeit tätig bist, kontaktieren.
Das bedeutet konkret: Wenn Du beispielsweise in Sachsen-Anhalt die Ausbildung absolviert hast, jetzt aber in Bayern arbeitest, musst Du die staatliche Anerkennung beim Regierungspräsidium oder dem Landesamt für Gesundheit und Soziales in Bayern beantragen.
Derzeit haben sich noch nicht alle Bundesländer geeinigt, ob das Landesamt oder das Regierungspräsidium zuständig sind. Daher hilft es nur beide zu kontaktieren.
Folgende Unterlagen werden meist benötigt:
- schriftlicher Antrag – meist ein vorgefertigtes Formular
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
- Beglaubigte Beschneinigung der DKG über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Ärztliches Attest über die berufliche Eignung – meist gibt es dafür bereits einen Vordruck
- Polizeiliches Führungszeugnis (meist Belegart “O”)
- ggf. Bescheinigung des Arbeitsgebers über die Tätigkeit
- ggf. schriftliche Erklärung über den Ausschluss eines derzeit laufenden Ermittlungsverfahrens oder strafrechtliche Verfolgung
- ggf. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Die Unterlagen, wie beispielsweise das ärztliche Attest oder das Führungszeugnis dürfen meist nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
Kostenlos ist der Antrag für die staatliche Anerkennung leider nicht. Neben den Gebühren für die Unterlagen, wird noch eine Bearbeitungsgebühr von der jeweiligen Behörde erhoben. Diese belaufen sich meist auf 40€-80€.
Bisher bekannte Behörden zur Beantragung der staatlichen Anerkennung für OTA und ATA
Hamburg
In der Hansestadt Hamburg ist die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration für die staatliche Anerkennung von OTAs und ATAs zuständig. Für beide Berufe gibt es jeweils ein Antragsformular, welches ich Euch weiter unten verlinkt habe.
Folgende Unterlagen werden neben dem aufgefüllten Antrag benötigt:
- Beglaubigtes Zeugnis mit Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach DKG
- Ärztliches Attest
- Polizeiliches Führungszeugnis Belegart “O”
Hier liegt die Bearbeitungsgebühr je nach Aufwand zwischen 40€ und 70€.
Antrag für OTA:
https://ata-ota.org/wp-content/uploads/2022/03/Antrag_staatlAnerkennung_OTA_Hamburg.pdf
Antrag für ATA:
https://ata-ota.org/wp-content/uploads/2022/03/Antrag_staatlAnerkennung_ATA_Hamburg.pdf
Brandenburg
Für das Bundesland Brandenburg gibt es ebenfalls einen Antrag, den ich Euch im Anschluss verlinken werde.
https://lavg.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/G1-D-15-Antrag_BE_ATA-OTA.pdf
- Nachweis des aktuellen Berufsqualifikation als beglaubigte Kopie
- Kopie Personalausweis oder Reisepass, sofern eine Namensänderung vorliegt
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Ärztliches Attest
- ggf. Sprachkundenachweis
Berlin
In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig für den Antrag zur staatlichen Anerkennung. Die Kosten betragen hier ebenfalls 80€ und diese Unterlagen werden benötigt:
- Beglaubigtes Zeugnis
- Ärztliches Attest
- Polizeiliches Führungszeugnis Belegart “O”
- Erklärung über Ermittlungsverfahren
Über folgenden Link könnt Ihr den Antrag downloaden und auch die benötigten Unterlagen einsehen:
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat Informationen zur staatlichen Anerkennung auf der Seite des Landesverwaltungsamt veröffentlicht. Hier findet Ihr neben dem Antrag auch die benötigten Unterlagen:
- Beglaubigte Kopie des Zeugnisses
- Ärztliche Attest
- Führungszeugnis Belegart “O”
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
Die Bearbeitungsgebühren betragen hier derzeit 65€.
Sachsen
Auch Sachsen hat mittlerweile eine Behörde für die Ausstellung der staatlichen Anerkennung bekanntgegeben. Dieses ist der Kommunale Sozialverband Sachsen. Unter dem folgenden Link findet Ihr den Antrag:
- Beglaubigte Kopie des Zeugnisses
- Ärztliche Attest
- Führungszeugnis Belegart “O” – Angabe des Datums der Beantragung
- Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Ausbildung im Original
Die Kosten belaufen sich hier auf 72,65€.
Baden-Wüttemberg
Den Antrag für die staatliche Anerkennung als OTA oder ATA müsst Ihr beim Regierungspräsidium im Berzirk, in dem Ihr den Beruf ausübt, (und Stand Mai 2022 wo Ihr den Beruf erlernt habt) beantragen.
Folgende Regierungspräsidien sind hier zuständig:
- Regierungspräsidium Freiburg
- Regierungspräsidium Karlsruhe
- Regierungspräsidium Stuttgart
- Regierungspräsidium Tübingen
Hier soll es landeseinheitlich derzeit eine Bearbeitungsgebühr von 50€ geben. Die benötigten Unterlagen sind wie folgt:
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
- Ärztliches Attest über die berufliche Eignung
- Polizeiliches Führungszeugnis
- schriftliche Erklärung über den Ausschluss eines derzeit laufenden Ermittlungsverfahrens oder strafrechtliche Verfolgung
Als Antrag habe ich bisher leider nur den nachfolgenden gefunden, der auf die im Ausland absolvierte OTA und ATA Ausbildungen gerichtet ist. Ich würde es trotzdem einfach mal als Antrag für diese Behörden ausfüllen.
Hessen
Hier ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Den Antrag könnt Ihr über folgenden Link einsehen und herunterladen:
Die Bearbeitungsgebühren liegen hier bei 80€ und folgende Unterlagen werden benötigt:
- Beglaubigte Kopie der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichung OTA oder ATA
- Ärztliches Attest
- Polizeiliches Führungszeugnis
- schriftliche Zuverlässigkeitserklärung
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gibt es einen Antrag für die staatliche Anerkennung von OTA und ATA, den Ihr auf Nachfrage vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bekommt. Benötigte Unterlagen sind hier:
- Beglaubigtes Zeugnis
- Ärztliches Attest, wofür es einen extra Vordruck gibt
- Polizeiliches Führungszeugnis Belegart “O”
Die Kosten betragen hier 44€. Wer Interesse an dem Antrag hat, der kann mich sehr gerne kontaktieren.
Nordrhein-Westfalen
Für NRW ist die Bezirksregierung Köln zuständig für die nachträgliche Ausstellung der staatlichen Anerkennung für OTA und ATA. Das Formular zum Antrag findet Ihr unter dem weiter unten angehängtem Link.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Beglaubigtes Zeugnis mit Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach DKG
- Identitatsnachweis in Form einer beglaubigten Kopie eines gültigen Ausweises
- Ärztliches Attest
- Polizeiliches Führungszeugnis Belegart “OE” zur Vorlage bei einer Behörde – der Beleg über die Beantragung muss beigelegt werden
- Erklärung über den Ausschluss einer Teilnahme an einem Ermittlungsverfahren oder einer strafrechtlichen Verfolgung
- Erklärung über eine Straffreiheit
Hier liegt die Bearbeitungsgebühr bei 60€.
Bayern
In Bayern ist das ganze noch mal ein bisschen spezieller. Mittlerweile (Stand Mai 2022) gibt es hier wohl ein einheitliches Formular für alle Bezirksregierungen. Dieses findet Ihr unter folgendem Link:
Folgende Unterlagen werden für die staatliche Anerkennung in den jeweiligen Bezirken benötgt:
- Nachweis des Arbeitsplatz im Regierungsbezirk oder Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Ärztliches Attest
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung OTA oder ATA in beglaubigter Kopie
Die Kosten sollen sich in ganz Bayern einheitlich auf 80€ belaufen. Um Euch die Antragsstellung zu erleichtern, habe ich die Adressen der jeweiligen Regierungen in der nachfolgenden Übersicht für Euch schriftlich festgehalten.
Regierung von Oberbayern München
-Schulabteilung-
Maximilianstr. 39
80538 München
Regierung von Niederbayern Landshut
-Schulabteilung-
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Regierung der Oberpfalz Regensburg
-Schulabteilung-
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Im Februar gab es hier einen eigenen Antrag, den ich auch noch vorliegen habe. Wie weiter oben beschrieben, soll der einheitliche Antrag für alle Bezirke gelten. Falls Ihr lieber sichergehen wollt und auch diesen den Unterlagen beilegen möchtet, könnt Ihr mich sehr gerne dazu kontaktieren.
Regierung von Oberfranken Bayreuth
-Schulabteilung-
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
Regierung von Mittelfranken Ansbach
-Schulabteilung-
Promenade 27
91522 Ansbach
Stand Februar 2022 sollten die Bearbeitungsgebühren hier lediglich 40€ beträgen. Da es nun einheitlich sein soll, gehen wir mal davon aus, dass es nur leider auch 80€ sind. Außerdem musste man im Februar hier auch noch eine Erklärung über den Ausschluss einer Teilnahme an einem Ermittlungsverfahren oder einer strafrechtlichen Verfolgung seinen Unterlagen von der Übersicht weiter oben beilegen. Also entweder Ihr fragt hier zur Sicherheit noch mal nach oder Ihr legt eine solche Erklärung einfach noch mal dazu um auf der sichern Seite zu sein.
Regierung von Unterfranken Würzburg
-Schulabteilung-
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Regierung von Schwaben Augsburg
-Schulabteilung-
Fronhof 10
86152 Augsburg
Falls Ihr noch weitere Informationen habt, dann schreibt sie doch gerne hier in die Kommentare oder unter meinem Sammelpost:
https://www.instagram.com/p/CZZ_8K7M4-V/?utm_source=ig_web_copy_link
UPDATE Mai 2022:
Mittlerweile haben sich die Bundesländer darauf geeinigt, dass das Bundesland, in dem die Abschlussprüfung stattgefunden hat, für die Ausstellung der staatlichen Anerkennung zuständig ist. Somit muss man sich also bei dem Regierungspräsidium, Landesamt für Gesundheit und Soziales oder der Landesdirektion aus der Region des Examenserwerbs melden.
Habt Ihr beispielsweise in Hessen die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, wohnt aber jetzt in München, so müsst Ihr Euch für die nachträgliche staatliche Anerkennung an das Regierungspräsidium Darmstadt wenden.
In einigen Bundesländern funktioniert die Antragsstellung mittlerweile sehr gut, in anderen gibt es immer noch Probleme bei der Konstellation “in unterschiedlichen Bundesländern gelernt und wohnhaft”.
Folgende Bundesländer fehlen aktuell noch:
- Schleswig-Holstein
- Niedersachsen
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Thüringen
- Saarland
Ich wünsche Euch noch einen schönen Sonntag und einen guten Start in die neue Woche!
Eure franzi 🙂
Quellen:
Letzter Zugriff jeweils am 19.02.2022 um 22:16h
https://ata-ota.org/wp-content/uploads/2020/05/01-ATA-OTA-Gesetz.pdf
https://ata-ota.org/wp-content/uploads/2021/03/APrV_ATA-OTA-Gesetz_2020.pdf
https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/archiv/33366.pdf
FAQ
Sehr geehrte Franzi,
mein Sohn macht momentan eine Ausbildung zum OTA. Er möchte die Ausbildung abbrechen. Er hat im Nov. 2020 angefangen. (Davor hat er ein vierwöchiges Praktikum in einer Klinik gemacht). (Nach dem Abi 2020 war die Note 2.4 zu schlecht für ein Medizinstudium).
Er wird von einer vorgesetzten Schwester immer wieder runter gemacht. Er darf in der Ausbildung nichts sagen. Wie kann man ihn motivieren, die Ausbildung durchzuziehen? Die Schule findet er gut. Ist es möglich, dass er sich mit ihnen in Verbindung setzen kann und Sie ihm eventuell einen Rat geben können? Ich lese mit Interesse Ihre Kommentare.
Vorab vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Reis
Hallo Christa,
das ist wirklich sehr schade zu lesen und es tut mir für Deinen Sohn wirklich sehr leid, dass er diese Erfahrungen macht. Hat er sich schon mal mit der Berufsschule zusammen gesetzt und über einen Wechsel der Ausbildungsklinik gesprochen? Meist kooperieren die Berufsschulen mit mehreren Kliniken, sodass man auch während der Ausbildung die Klinik wechseln kann. Wenn er Spaß am Beruf hat und nur diese eine Kollegin diesen Spaß raubt, dann sollte er sich über diese Option vielleicht einmal genauer informieren. Man kann natürlich auch zur OP-Leitung gehen und die Problematik ansprechen. Allerdings ist das nur hilfreich, wenn es auch andere Praxisanleiter gibt, die seine Ausbildung betreuen können. Gefallen lassen muss man sich ein unangebrachtes Verhalten jedenfalls nicht.
Liebe Grüße,
Franzi
Hallo liebe Franzi,
Herzlichen Dank für deine Bemühungen und ie ganzen tollen Infos
Ich habe ein frage
Wenn ich momentan arbeitslos bin aus privaten Gründen
Wie soll ich das begründen warum ich die Anerkennung benötige ?
Und wie sollte ich ein Attest bekommen, wofür ?
Noch ein ganz wichtiger Frage
Ist das Beruf OTA in Australien anerkannt ?
Liebe Grüße
Zain
Hallo Franzi,
ich hab eine Frage bezüglich der Staatlichenanerkennung zur OTA. Ich soll ein Führungszeugnis der Belegart OE beantragen und benötige dazu einen Nachweis. Woher soll ich diesen Nachweis denn bekommen? Bekomme ich den von meiner Arbeisstelle oder kann man diesen Online finden?
Liebe Grüße
Laura
Hallo liebe Franzi,
Hast du zufällig ein Update für MV???Habe 2018 in MV ausgelernt, aber wohne jetzt in Brandenburg. Keiner fühlt sich verantwortlich. Habe an beiden Stellen schon nachgefragt.
Hast du vielleicht noch einen ultimativen Tipp?
Hallo,
Ich mache in ein paar Monaten meinen Abschluss als OTA in Bayern. Ich bin noch der letzte Kurs der staatlich anerkennen muss. Wissen Sie wie es ist wenn man als gelernte OTA in Österreich arbeiten möchte?
Brauche ich dort eine extra staatliche Anerkennung wenn ich sie mir in Deutschland anerkennen lasse ?
Lg
Sabrina
Hallo Franzi
meine Tochter ist im 2. Jahr der OTA.
Kann sie nach der Ausbildung als ATA arbeiten?
Was benötigt sie ggf. als Weiterbildungen?